Folgen von Basel III

Inhalt

I.          Welche Ziele verfolgt Basel III?

Als Reaktion auf die schwere globale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, die 2008 ausbrach, einigten sich die größten Wirtschaftsnationen (G20) auf eine strengere Regulierung der Kreditinstitute. Das in diesem Zusammenhang vom Baseler Ausschuss ausgearbeitete Konzept Basel III soll das global vernetzte Finanzsystem stabilisieren. Ziel ist es, das grundsätzlich leistungsfähige Finanzsystem auf ein tragfähigeres Fundament zu stellen, um das Risiko neuer Krisen einzugrenzen. Davon profitieren nicht zuletzt die Unternehmenskunden der Banken.

Obschon Basel III an die Kreditinstitute adressiert ist, werden sich die geänderten Regelungen auch auf die Unternehmensfinanzierung auswirken. Dabei bleibt die Unternehmensfinanzierung für die Banken ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäftsmodells, mit dem sie Geld verdienen. Auch unter den neuen Rahmenbedingungen werden sie Unternehmen als Partner mit Finanzdienstleistungen begleiten, eventuell jedoch zu geänderten Konditionen.

II.         Umsetzung in Europa und Deutschland

Die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Basel III sollen international umgesetzt werden. Auf Basis dieser Empfehlungen wird ein verbindliches Rahmenwerk auf Ebene der Europäischen Union erarbeitet, das für alle Kreditinstitute in Europa und somit auch in Deutschland gelten soll. Die Europäische Kommission hat hierfür entsprechende Entwürfe vorgelegt, die in Europa bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen.

III.       Liquiditätsvorschriften

Mit Basel III werden international einheitliche Liquiditätsvorschriften für die Banken in Gestalt von zwei Kennziffern („Liquidity Coverage Ratio“ und „Net Stable Funding Ratio“) eingeführt. Damit reagiert der Baseler Ausschuss auf Probleme bei der Liquiditätsausstattung während der Finanzkrise. Die Anforderungen verlangen von den Kreditinstituten eine tendenziell stabilere Refinanzierung als bisher. Hinzu kommt, dass in der EU auch ein neues Versicherungsaufsichtsrecht (Solvency II) eingeführt werden soll. Die möglichen Wechselwirkungen zwischen Basel III und Solvency II wurden bislang nicht abschließend geklärt. Eine Auswirkung könnte sein, dass Versicherungen langfristige Investitionen in Banken reduzieren und dadurch die Refinanzierungssituation der Banken weiter verschärfen.

Im Ergebnis können die neuen Regeln die langfristige Finanzierung der Unternehmen belasten. Die Kreditvergabe könnte restriktiver und teurer werden, was die durch Langfristfinanzierung geprägte Kultur in Deutschland verändern könnte. Unternehmen mit einer soliden Finanzierungsstruktur sind für die Änderungen, die mit  Basel III in den nächsten Jahren auf den Mittelstand zukommen, gut aufgestellt. Allerdings sollten alle Mittelständler die Aufgabe annehmen, die eigene Finanzierung kritisch unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Wenn Ihnen Ihre Hausbank keine langfristige Finanzierung anbietet, besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den langfristigen Finanzierungsbedarf Ihres Betriebes durch mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Kredite zu decken – allerdings tragen Sie dann stärker als zuvor das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung zu anderen Bedingungen abgeschlossen werden muss. Zudem besteht – auch heute schon – die Möglichkeit, langfristige Förderkredite in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen lässt sich der Kapitalbedarf durch eine verbesserte Innenfinanzierung oder – bei größeren Unternehmen – durch die Emission von Anleihen decken.

IV.       Eigenkapitalvorschriften

Für Unternehmenskredite sollen Kreditinstitute zukünftig mehr und qualitativ besseres Eigenkapital zur Absicherung eines Kreditausfalls zurücklegen. Um also die Kreditvergabemöglichkeiten in der heutigen Größenordnung aufrechterhalten zu können, müssen Banken ihre Eigenkapitalausstattung erheblich verbessern.

Die Kosten der Bank für das – für jeden Kredit vorzuhaltende – Eigenkapital erhöhen sich insgesamt um etwa ein Drittel. Allerdings machen die Eigenkapitalkosten nur einen Teil der Gesamtkosten des Kredits aus, so dass die Regulierung nicht zu einer Kostensteigerung in gleicher Höhe führt. Insgesamt wird die Regulierung jedoch zur Folge haben, dass sich die Konditionen noch stärker nach dem Rating des Kunden richten.

Die Bonität der Darlehensnehmer wird auch künftig mit Hilfe von Rating-Verfahren ermittelt. Mit einer Optimierung des Ratings, einer hohen Eigenkapitalquote und werthaltigen Sicherheiten lassen sich Kreditkosten also auch künftig steuern. Als Kunde profitieren Sie außerdem von einer aktiven und professionellen Finanzkommunikation mit Ihrer Hausbank.

V.        Leverage Ratio

Die geplante Verschuldungsobergrenze begrenzt pauschal das Geschäftsvolumen von Banken, ohne zwischen riskantem und weniger riskantem Geschäft zu unterscheiden. Sie wirkt sich daher – sofern sie zum Tragen kommt – eher auf volumenstarkes, risikoarmes Geschäft aus. Dies kann die Export- und Außenhandelsfinanzierung betreffen. Ob es hier zu einer Verschärfung der Konditionen kommt, hängt aber vom Wettbewerbsumfeld ab.

VI.       Glossar

  1. Welche Ziele verfolgt Basel III?

Die rasante Entwicklung der amerikanischen Hypothekenkreditkrise zu einer globalen Finanzkrise mit der Folge weltweiter wirtschaftlicher Einbrüche führte dazu, dass sich die 19 größten Wirtschaftsnationen der Welt sowie die EU (G20) in kurzer Zeit darauf einigten, neue Regeln zur Regulierung der Banken zu schaffen. Das gemeinsame Ziel ist es, das Finanzsystem und damit auch alle anderen Wirt- schaftssektoren besser vor vergleichbaren Krisen zu schützen. Diese Ausgabe von fokus:unternehmen erklärt die Kernpunkte der neuen Bankenregulierung und gibt Ihnen wichtige Informationen darüber, welche Veränderungen auf die Unternehmensfinanzierung zukommen und wie Sie sich mit Ihrem Unternehmen darauf einstellen können.

Finanzkrise und Krisenmaßnahmen

Mit dem Zusammenbruch der ersten Bank (Lehman Brothers) kam der sogenannte Interbankenmarkt zeitweise zum Erliegen. Das heißt, Banken liehen sich untereinander insbesondere in Europa und den USA kaum noch Geld. Damit wurde deutlich, dass das gesamte Finanzsystem in Gefahr war, da die Banken weltweit durch Geschäftsbeziehungen eng miteinander verknüpft sind. Um einen Kollaps des Bankensystems zu verhindern (der nicht zuletzt auch die Renten und Spareinlagen getroffen hätte), sahen sich die Regierungen insbesondere in Europa und den USA gefordert, mit entsprechenden Stützungsmaßnahmen für einzelne Banken zu reagieren. Insgesamt waren diese Maßnahmen erfolgreich: Ein Zusammenbruch wurde verhindert. In den meisten Fällen wurden die Gelder von den Banken bereits an die jeweilige Regierung und damit an die Steuerzahler zurückgezahlt.

G20: neue Vorgaben für die Zukunft

Parallel zu diesen Krisenmaßnahmen einigten sich die Regierungen der G20 auf ihren Treffen in den Jahren 2008 und 2009 darauf, gemeinsam neue Regeln für das Bankgeschäft zu entwickeln, die möglichst weltweit und gleichermaßen gelten sollen. Es ist durchaus sinnvoll, das Bankenaufsichtsrecht fortzuentwickeln, um die Wiederholung einer Finanzkrise dieser Art und dieses Ausmaßes zu vermeiden. Dabei dient die Bankenregulierung immer zwei Zielen. Die Vorgaben für das Bankgeschäft sollen sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Stabilität der einzelnen Institute und des Finanzsystems insgesamt sicherstellen.

Baseler Ausschuss

Bei ihrem Treffen in Pittsburgh im September 2009 beauftragten die G20 den sogenannten Baseler Ausschuss mit der Ausarbeitung der neuen Bankenregulierung.

Am 16. Dezember 2010 legte der Baseler Ausschuss die von ihm erarbeiteten neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen vor, nachdem die G20 diese Beschlüsse bei ihrem Treffen am 11./12. November 2010 angenommen hatten. Das Regelwerk – welches unter dem Stichwort Basel III bekannt ist – baut auf frühere Regulierung auf:

Basel I

Vergebene Darlehen zählen bei Kreditinstituten bilanztechnisch zu den Aktiva. Damit Kreditinstitute nicht unbegrenzt Kredite vergeben, muss für jeden Kredit Eigenkapital unterlegt werden. Diese Vorgaben wurden 1988 international harmonisiert: Basel I verlangte eine Mindestkapitalquote von acht Prozent (Eigenkapital pro Aktiva).

So sollte sichergestellt werden, dass Banken über ausreichend eigene Mittel verfügen, um eventuelle Verluste auffangen zu können, ohne ihre eigenen Gläubiger zu beschädigen. Die Beurteilung der Risiken der Aktiva erfolgte sehr vereinfacht nach Gläubigergruppen. So wurden zum Beispiel alle Unternehmenskredite – unabhängig von ihrer individuellen Bonität – gleich behandelt und mit einem einheitlichen Risikogewicht von 100 Prozent belegt.

Basel II

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund unerwarteter Unternehmensinsolvenzen und damit einhergehender Kreditausfälle wurde deutlich, dass ein einheitliches Risikogewicht von 100 Prozent für alle Darlehen an Unternehmen ein zu grobes und eher unrealistisches Raster darstellt. Deshalb diente Basel II (im Jahr 2004) insbesondere dem Ziel, Differenzierungen beim Risikogewicht zu erreichen.

Die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals je verliehenen Euro richtet sich seither insbesondere nach der Bonität beziehungsweise dem Rating des jeweiligen Kreditnehmers: Kredite an Unternehmen mit schlechterer Bonität müssen mit mehr Eigenkapital, Kredite an Unternehmen mit besserer Bonität mit weniger Eigenkapital unterlegt werden. Seit Anfang 2008 gilt Basel II in Deutschland und der gesamten EU.

Allerdings nutzen nicht alle Banken die Möglichkeit eigener Risikomessmethoden, nach denen die Ratingergebnisse der Unternehmen direkte Auswirkungen auf die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals haben. Viele Banken wenden den Standardansatz (KSA) an und entscheiden sich damit für ein pauschales Risikogewicht bei Unternehmensdarlehen. In beiden Fällen aber haben die Ratingergebnisse Einfluss auf die (bonitätsabhängigen) Zinsbestandteile eines Darlehens.

Mittelstandskompromiss

Bei der Diskussion um die Risikogewichtung im Rahmen von Basel II konnten auf Initiative der deutschen Banken bei der Eigenkapitalunterlegung der Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) spürbare Verbesserungen erreicht werden. Davon profitieren insbesondere Unternehmen, die in Summe Kreditanträge bis 1 Mio. Euro stellen oder einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro haben. Dieser sogenannte Mittelstandskompromiss bleibt auch mit Basel III bestehen, das heißt, Mittelstandskredite werden auch weiterhin geringer gewichtet als etwa andere Unternehmenskredite. Davon profitiert die Mehrheit der Unternehmer (siehe hierzu den Abschnitt „Eigenkapitalvorschriften“). Die Kommission prüft aktuell, ob die Risikogewichtung von Mittelstandskrediten im Kontext von Basel III noch weiter reduziert werden kann.

Basel III

Basel III steigert das verpflichtend vorgeschriebene Niveau und die Qualität des durch die Banken vorzuhaltenden Eigenkapitals erheblich. Kreditinstitute müssen künftig ca. ein Drittel mehr und qualitativ besseres – und damit teureres – Eigenkapital bereithalten.

Hinzu kommen erstmals international verbindliche Liquiditätsregeln: Banken müssen mehr liquide Vermögenswerte vorhalten, zugleich werden damit die Möglichkeiten zur Fristentransformation (das heißt die Umwandlung kurzfristiger Einlagen in langfristige Kredite) eingeschränkt. Schließlich soll – sofern sie sich in der vorausgehenden Beobachtungsphase bewährt – eine neue Verschuldungs­ obergrenze eingeführt werden. Diese sogenannte Leverage Ratio ist abhängig vom Eigenkapital der Bank, aber unabhängig von der Risikoeinstufung der einzelnen Kredite.

Ziel der Regulierung ist es nicht nur, durch die Erhöhung der Eigenkapitalquote die Risiken der einzelnen Banken und damit des Finanzsystems insgesamt zu reduzieren. Insbesondere die höheren Liquiditätsanforderungen sollen für eine gewisse Unabhängigkeit der Banken voneinander sorgen. Das heißt, die Risiken, die sich aus der dichten Verknüpfung der Banken untereinander ergeben, sollen reduziert werden.

Auswirkung von Basel III im Kontext weiterer Regulierungsmaßnahmen

Die Baseler Beschlüsse sehen eine stufenweise Einführung der verschiedenen neuen Vorgaben zwischen Anfang 2013 und Ende 2018 vor. Die Baseler Regulierung ist für sich genommen schon außerordentlich anspruchsvoll und komplex. Hinzu kommen weitere Regulierungsmaßnahmen: Auf europäischer Ebene wird ein neues Versicherungsaufsichtsrecht – Solvency II – eingeführt, das – zunächst unbeabsichtigt – die Wirkung von Basel III verstärken dürfte. Auf nationaler Ebene – zum Januar 2011 in Deutschland, aber auch in anderen Ländern – wurde eine sogenannte Bankenabgabe eingeführt. Diskutiert wird außerdem eine Finanztransaktionssteuer.

Es bleibt bislang offen, wie sich diese verschiedenen Regulierungsmaßnahmen zusammengenommen im Ergebnis auf das Finanzsystem und auf die Kreditvergabe auswirken. Um unerwünschte Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, die in Basel III vorgesehenen Beobachtungsphasen für die finale Ausgestaltung der Liquiditätsvorschriften und der Leverage Ratio zu nutzen, um eventuell rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen.

Auswirkung auf Banken

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Baseler Beschlüsse international und möglichst gleichzeitig umgesetzt werden. Gleichwohl werden sich die Regeln nicht auf alle Finanzinstitute in gleicher Weise auswirken. Vor allem kleinere Banken sind in geringerem Maße betroffen als Großbanken. In jedem Fall werden die Banken erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um mehr Eigenkapital aufzubauen. Letztlich liegt es bei der einzelnen Bank, zu entscheiden, auf welchem Weg sie die Vorgaben umsetzt und ob sie gegebenenfalls Änderungen in ihrem Geschäftsportfolio vornimmt. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Rückführung oder Aufgabe von Geschäft – insbesondere der Unternehmensfinanzierung – keine geschäftspolitisch sinnvolle Lösung zum Aufbau von Eigenkapital darstellt. Denn mit weniger Geschäft lassen sich keine höheren Erträge erzielen.

Auswirkung von Basel III auf die Unternehmensfinanzierung

Die Auswirkung des neuen Regelwerks auf die Mittelstandsfinanzierung wird sich von Land zu Land unterscheiden. In Deutschland spielen sowohl Banken als auch Versicherungen eine, im Vergleich etwa zu den USA oder Großbritannien, besonders wichtige Rolle für die Finanzierung von Unternehmen. Nach wie vor ist in Deutschland der Bankkredit zentraler Finanzierungsbaustein für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen. Eventuelle – durch die Regulierung ausgelöste – Änderungen in der Geschäftspolitik der Banken dürften sich daher unmittelbarer auf die Unternehmensfinanzierung auswirken.

Für die meisten Banken ist und bleibt die Unternehmensfinanzierung zentrales Geschäftsfeld. Wie in jedem anderen Geschäftsfeld auch konkurrieren die Banken um die Kunden. Dadurch verbessern sich die Leistung und das Angebot der Banken für ihre Geschäftspartner. Dieser Wettbewerb sowie das Interesse aller Kreditinstitute an der Finanzierung von Unternehmen bestehen selbstverständlich auch unter Basel III fort. Die Bedeutung insbesondere der privaten Banken für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland ist enorm hoch und wird sich auf lange Sicht nicht verringern.

Es ist nicht das Ziel der neuen Bankenregulierung, die Unternehmensfinanzierung als solche neu zu steuern oder Veränderungen herbeizuführen. Die Regeln treffen in erster Linie die Kapitalausstattung der Banken und damit zunächst kein spezielles, sondern das gesamte Bankgeschäft. Die neuen Regeln aus Basel III ersetzen auch nicht die Basel-II-Regeln, sondern ergänzen sie. Das heißt für die Unter nehmen, dass insbesondere die Risikogewichtung bei Mittelstandskrediten vermutlich beibehalten bleibt. Der gesamte Prozess, der mit Basel II in der Kreditvergabe aufgebaut wurde, insbesondere die Einführung von sogenannten Ratings, besteht auch in Zukunft fort.

Angesichts der eingeschränkten Risikoübernahmemöglichkeiten der Kreditwirtschaft durch Basel III dürften zukünftig jedoch gerade Betriebe mit mittlerem Rating (somit die meisten KMU) mit höheren Finanzierungskosten oder Anforderungen an Sicherheiten zu rechnen haben. Auch Finanzierungen, die per se risikoreicher sind – wie Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Innovationen –, werden voraussichtlich schwerer.

II.       Umsetzung in Europa und Deutschland

 Die vom Baseler Ausschuss vorgelegten Beschlüsse zur neuen Bankenregulierung wurden von den G20 im November 2010 angenommen – damit sind sie aber noch kein geltendes Recht. Vielmehr sind die Staaten weltweit aufgefordert, die Beschlüsse in ihre jeweilige Rechtsordnung umzusetzen.

Im Ergebnis sollen die verschiedenen Staaten und Regionen weltweit zumindest sehr ähnliche Mindestvorgaben für Banken haben, um Wettbewerbsverzerrungen und damit sogenannte Regulierungsarbitrage zu verhindern. Davon spricht man, wenn diejenigen, die reguliert werden – in diesem Fall die Banken –, jeweils in die Rechtsgebiete ausweichen, in denen sie am wenigsten reguliert werden. Zumindest das Handelsgeschäft der Banken ist kaum an einen Ort gebunden und kann relativ einfach in andere Länder verlagert werden. Insofern ist eine vergleichbare und möglichst auch zeitgleiche Einführung der Baseler Beschlüsse vor allem in den USA und Europa von sehr hoher Bedeutung.

Für Europa und damit auch für Deutschland erfolgt die Umsetzung auf Ebene der Europäischen Union mit der sogenannten Capital Requirements Directive IV (CRD IV). Die Europäische Kommission hat hierfür am 20. Juli 2011 Entwürfe einer Verordnung und einer Richtlinie vorgelegt, die derzeit (im Herbst 2011) vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat beraten und dort im Jahr 2012 beschlossen werden sollen. Nach der Abstimmung muss die 2011 neu geschaffene Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) noch zahlreiche technische Details (Technical Standards) entwickeln, um die Vorgaben zu konkretisieren und eine Anwendung der Regeln zu ermöglichen.

Die CRD IV setzt die Baseler Beschlüsse in weiten Teilen eins zu eins um. Die Regelungen werden – im Unterschied zu früheren CRDs (I bis III) – zu einem großen Teil in eine Verordnung überführt und werden dadurch unmittelbar geltendes Recht. Ferner verbietet es der europäische Rechtstext, bei der nationalen Umsetzung der CRD IV über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Das heißt, das sogenannte Gold Plating – die „Veredelung“ europäischer Vorgaben – ist nicht erlaubt. Außerdem sieht die Europäische Kommission eine rechtsformneutrale Anwendung der Baseler Regeln vor: Die Rechtsform des Kreditinstituts (ob private Bank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse) spielt also keine Rolle. Die Anforderungen gelten für alle Kreditinstitute gleichermaßen.

Am 1. Januar 2013 soll die neue Regulierung in Kraft treten.

III.     Liquiditätsvorschriften

Darstellung der Regulierung

Mit Basel III werden zum ersten Mal international einheitliche Liquiditätsregeln für Banken eingeführt. Damit reagiert der Baseler Ausschuss auf Probleme während der letzten Finanzkrise. Die neuen Vorgaben verfolgen das Ziel, dass Banken zukünftig auch in extremen Stresssituationen über ausreichend Liquidität verfügen, um einen bestimmten Zeitraum ohne externe Refinanzierung zahlungsfähig zu bleiben. Dadurch soll die Abhängigkeit der Refinanzierung der Banken vom Interbankenmarkt (das heißt davon, dass andere Banken Liquidität, die sie derzeit nicht benötigen, zur Verfügung stellen) reduziert werden. Die Refinanzierung durch Bankeinlagen wird durch die neuen Regeln begünstigt.

Banken müssen künftig insbesondere die Anforderungen folgender zwei Überwachungskennziffern erfüllen:

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll dafür sorgen, dass Banken in extremen Stresssituationen zumindest für die nächsten 30 Tage ausreichend liquide Aktiva vorhalten und dadurch sicher zahlungsfähig bleiben.

Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) verfolgt das Ziel, dass illiquide Aktiva – dazu gehören auch Firmenkredite – der Bank mindestens für die nächsten zwölf Monate durch stabile Finanzierungsquellen refinanziert werden.

Beide Vorgaben führen dazu, dass Banken in Zukunft über mehr liquide Vermögenswerte verfügen müssen. Damit erhöht und verändert sich ihr eigener Finanzierungsbedarf erheblich, was zu höheren (Refinanzierungs-)Kosten führt und gleichzeitig die Erlössituation insgesamt belastet. Zugleich wird die Möglichkeit zur Fristentransformation (das heißt die Umwandlung kurzfristiger Einlagen in langfristige Kredite) eingeschränkt.

Die neuen Liquiditätsvorschriften werden stufenweise eingeführt. Zunächst wird im Rahmen einer Beobachtungsphase (ab 2013) geprüft, ob die Vorgaben den erwünschten Zweck erfüllen beziehungsweise keine unerwünschten gegenläufigen Folgen haben. Endgültig im Detail ausgestaltet und wirksam wird die LCR dann ab 2015, die NSFR ab 2018. Allerdings werden die Banken (insbesondere die börsennotierten Gesellschaften) investorenseitig bereits zeitnah zur Einhaltung der Kennziffern gedrängt.

Mögliche Wechselwirkung mit Solvency II

Unabhängig von der neuen Bankenregulierung plant die Europäische Kommission schon seit mehreren Jahren, für europäische Versicherungsunternehmen ein neues Aufsichtsregime – Solvency II

– einzuführen, das zeitgleich mit Basel III ab 2013 gelten soll. Mit den neuen Eigenkapitalvorgaben für Versicherungen wird erstmals eine risikosensitive Kapitalanforderung für Versicherungen eingeführt (vergleichbar mit der Basel-II-Regulierung für Banken). Um die Ausstattung der Versicherungen mit Eigenmitteln zu erhöhen, begünstigt Solvency II in Teilbereichen Anleihen mit kurzen Laufzeiten, das heißt, für Versicherungen werden Anreize gesetzt, ihr Kapital verstärkt in Anleihen mit kurzer Laufzeit zu investieren.

Versicherungen gehören bislang zu den wichtigsten (insbesondere langfristigen) Refinanzierern der Banken in Deutschland. Die neuen Vorgaben könnten sich daher auf die Refinanzierung der Banken auswirken.

Es ist davon auszugehen, dass die zeitgleiche Einführung von Solvency II die durch Basel III verursachten Refinanzierungsbelastungen der Banken noch verstärken könnte. Möglich sind zudem unerwünschte Wechselwirkungen durch das parallele Inkrafttreten beider Aufsichtsregime. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Liquiditätskennziffern von Basel III zunächst nur während einer Beobachtungsphase gelten, bevor sie endgültig in Kraft treten.

Auswirkung auf die Banken

Die Auswirkung des neuen Banken- und des neuen Versicherungsaufsichtsrechts auf die Banken wird je nach deren Bilanzstruktur und Geschäftsmodell unterschiedlich sein. Einige Banken refinanzieren sich überwiegend (oder komplett) über Einlagen, anderen steht die Möglichkeit offen, Pfandbriefe zu begeben, mit denen sie sich langfristig refinanzieren können. Durch die neuen Vorgaben und den zu erwartenden Wettbewerb um Einlagen kann sich die Struktur einiger Institute aber auch verändern.

Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung

Die neuen Liquiditätsvorschriften, insbesondere die Einschränkung der Fristentransformation, verlangen von Ihrer Bank, dass sie den langfristigen Firmenkredit stärker als bisher fristenkongruent, also langfristig und damit teurer, refinanziert. Dies wirkt sich auf die Konditionen der langfristigen Unternehmenskredite aus. Langfristige Kredite werden in Zukunft schwieriger und teurer.

Die Unternehmensfinanzierung in Deutschland zeichnet sich traditionell durch eine sogenannte Langfristkultur aus. Viele Firmen nutzen gern die Möglichkeit, sich langfristig zu finanzieren, und profitieren dabei in der Regel von stabilen Zinsen. Insbesondere in wirtschaftlich schwachen Zeiten führt die langfristige Finanzierung zu mehr Stabilität bei den Unternehmen.

Auch in Zukunft wird es langfristige Firmenkredite geben. Aufgrund der neuen Regulierung könnte das Angebot aber rückläufig oder teurer sein. Sofern für mittel- oder langfristige Investitionen dann kurzfristige Darlehen zum Einsatz kommen, würden Unternehmen das Zinsänderungs- sowie ein Prolongationsrisiko übernehmen müssen, was noch höhere Anforderungen an die Unternehmensplanung und Finanzkommunikation stellt.

Handlungsoptionen für Unternehmenskunden

Der 1. Januar 2013 ist aus Unternehmersicht nicht der Stichtag, an dem sich für ihn alles ändert. Die Einführung neuer Bankenregeln erfolgt stufenweise und erstreckt sich über mehrere Jahre. Allerdings werden die Banken versuchen, die Vorgaben möglichst frühzeitig – teilweise auch schon vor 2013 – zu erfüllen, um im gegenseitigen Wettbewerb gut dazustehen. Für Unternehmen ist es zwar nicht notwendig, nun überstürzt tätig zu werden, doch es wäre ratsam, sich strategisch auf die sich ändernde Situation einzustellen.

Was kann Ihr Unternehmen vorsorglich tun?

Unternehmen mit einer soliden Finanzierungsstruktur sind für die Änderungen, die mit Basel III in den nächsten Jahren auf den Mittelstand zukommen, gut aufgestellt. Für diese Unternehmen gibt es daher auch keinen Anlass, plötzlich ihre Finanzierung zu verändern.

Auf längere Sicht ist es aber in jedem Fall sinnvoll, die eigene Finanzierung kritisch unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen. Diese Aufgabe stellt sich schon seit Basel II. Sie wird zukünftig aber noch dringlicher.

Ò Tipp: Nutzen Sie das Gespräch mit dem Finanzierungsberater Ihrer Hausbank, um auf Basis der individuellen Situation, der Perspektiven und Möglichkeiten Ihres Unternehmens die richtigen finanzstrategischen Entscheidungen zu treffen und passende Lösungen zu finden.

Ò Tipp: Insbesondere für schwach aufgestellte Betriebe gilt natürlich: Heute schon bestehende Finanzierungsprobleme (zum Beispiel hohe Schulden) sollten möglichst rasch gelöst werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass diese Aufgabe in Zukunft leichter wird.

Langfristige Finanzierung

Für Unternehmen wird die langfristige Finanzierung in Zukunft anspruchsvoller. Kann Ihnen Ihre Hausbank keine langfristige Finanzierung anbieten, besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den

langfristigen Finanzierungsbedarf Ihres Betriebes durch mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Kredite zu decken. In diesem Fall geht aber ein Teil des Risikos, dass die jeweilige Anschlussfinanzierung zu anderen Bedingungen abgeschlossen werden muss, auf das Unternehmen über.

Um den Bedarf Ihres Unternehmens an langfristiger Kreditfinanzierung gegebenenfalls zu reduzieren, kann Ihr Unternehmen die Eigenfinanzierung optimieren. Hierbei lohnt es sich auch, die Hereinnahme von Beteiligungskapital in Betracht zu ziehen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bieten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) stille Beteiligungen an. Sie erhalten damit langfristig Kapital, das bilanztechnisch als Eigenkapital dargestellt werden kann, ohne dass die MBG jedoch Einfluss auf Ihre Geschäftspolitik oder Ihr Unternehmen nimmt. Je höher die Eigenbeteiligung an der Finanzierung langfristiger Investitionen, desto günstiger wird zudem die Aufnahme von zusätzlich benötigtem Fremdkapital.

In jedem Fall sollten Sie genau prüfen, in welchem Umfang eine langfristige Fremdfinanzierung notwendig ist. Möglicherweise lässt sich das Kreditvolumen, das langfristig nachgefragt wird, durch eine passgenauere Finanzplanung reduzieren.

Kreditkonditionen

Auch für den langfristigen Kredit gilt, dass Sie als Unternehmer mit der Optimierung des Ratings Ihres Unternehmens sowie mit der Bereitstellung von Sicherheiten auf die Gestaltung der Kreditkonditionen einwirken können (siehe hierzu den Abschnitt „Eigenkapitalkosten“).

Langfristige Förderkredite

Unternehmen können außerdem durch Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Landesförderinstitute zum Beispiel langfristige Investitionen zu einem günstigen Zinssatz durch- führen (siehe hierzu die Ausgabe von fokus:unternehmen zum Thema „Öffentliche Förderung“).

Ò Tipp: Der passende Förderkredit kann ein wichtiger Baustein für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens sein. Daher sollten Sie sich – trotz des möglicherweise damit verbundenen Aufwandes – mit der Thematik auseinandersetzen. Die meisten Banken verfügen über Förderspezialisten und werden Sie entsprechend beraten.

Ò Tipp: Auch in den IHKs und Handwerkskammern gibt es speziell ausgebildete betriebswirtschaftliche Berater, die über Fördermöglichkeiten beraten und Sie bei der Antragstellung und dem notwendigen Bankgespräch unterstützen können.

Der „KfW-Unternehmerkredit“ beispielsweise hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und richtet sich an etablierte Unternehmen. Grundsätzlich sind alle Investitionsmaßnahmen, die eine mittel- oder langfristige Mittelbereitstellung erfordern und

nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, sowie Betriebsmittel zu 100 Prozent förderfähig, höchstens jedoch 10 Mio. Euro je Vorhaben. Existenzgründer können zu vergleichbaren Konditionen den „KfW-Gründerkredit – Universell“ beantragen.

Das „ERP-Regionalförderprogramm“ finanziert langfristige Investitionen bis zu 15 Jahre in bestimmten Regionalfördergebieten zu besonders günstigen Konditionen. In diesem Programm gibt es zudem eine Sonderförderung für kleine Unternehmen.

Landesförderinstitute wie beispielsweise die NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen oder die LfA Förderbank in Bayern bieten ebenfalls Förderkredite für mittelständische Unternehmen mit langfristigem Finanzierungsbedarf an. Häufig sind diese aus Landesmitteln zusätzlich verbilligt.

Ò Tipp: Bei der Beantragung von Förderkrediten gilt das Hausbankprinzip. Das heißt, dass Anträge nur über die Hausbank gestellt werden können. Diese berät Sie und prüft das Vorhaben. Die Hausbank muss dem Antrag zustimmen. Erst dann leitet sie die Unterlagen an die zuständige Förderbank weiter.

Da Investitionsvorhaben und Existenzgründungen häufig ein hohes finanzielles Risiko mit sich brin- gen und die Hausbanken bei der Vergabe von Fördermitteln in der Regel die Haftung übernehmen, haben die Antragsteller generell keinen rechtlichen Anspruch auf Förderkredite. Daher müssen Unternehmen ihre Hausbank – wie bei jedem Kredit – von ihrem Konzept überzeugen, damit diese ihren Antrag auf öffentliche Förderung an die entsprechende Förderbank weiterleitet. Sobald diese die Zusage erteilt hat, kann die Hausbank die Mittel an das Unternehmen auszahlen beziehungsweise in das Gesamtfinanzierungskonzept einpassen.

Unternehmensanleihen

Eine weitere Möglichkeit, langfristigen Finanzierungsbedarf zu decken, ist die Emission von Anleihen. Unternehmensanleihen – auch Corporate Bonds genannt – haben häufig eine Laufzeit von fünf und mehr Jahren und sind während dieser Zeit in der Regel an einen festen Zins gebunden. Anleihen werden von Unternehmerseite als wichtiger Baustein einer differenzierten Finanzierungsstruktur geschätzt. Das Gesamtvolumen der Anleihen deutscher Unternehmen hat sich in den vergangenen drei Jahren nahezu verdreifacht. Allerdings ist dieses Finanzierungsinstrument an anspruchsvolle Voraussetzungen und längere Vorbereitungszeit gebunden und lohnt sich daher erst ab einer gewissen Unternehmensgröße und einem Anleihevolumen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Nach wie vor sind es die größeren Mittelstandsunternehmen, die davon Gebrauch machen. Für kleinere Unternehmen ist das Schuldscheindarlehen eine interessante Alternative zum Bankkredit. Von der Struktur ähnlich wie Unternehmensanleihen lassen sich für kleinere Unternehmen hier auch gerin- gere Volumina realisieren.

IV.     Eigenkapitalvorschriften

Darstellung der Regulierung

Die seit Basel I geltenden Eigenkapitalvorgaben werden mit den neuen Beschlüssen von Basel III hinsichtlich der Zusammensetzung des Kapitals deutlich verschärft und zugleich die Eigenkapitalquote von 8 Prozent auf mindestens 10,5 Prozent erhöht. Insbesondere die Qualität und Transparenz des Eigenkapitals werden gestärkt, um zu gewährleisten, dass Banken zukünftig besser in der Lage sind, Verluste aufzufangen.

Das harte Kernkapital (sogenanntes Core Tier 1) – bei einer Aktiengesellschaft beispielsweise Grundkapital und Rücklagen, bei Sparkassen die Sicherheitsrücklage – muss ab dem Jahr 2019 in der Höhe mindestens 7 Prozent (vorher 2 Prozent) der risikogewichteten Anlagen (Aktiva) betragen. Das weitere Kernkapital „kann“ dann sozusagen nur noch 1,5 Prozent (vorher 2 Prozent) und das Ergänzungskapital nur noch 2 Prozent (vorher 4 Prozent) betragen, damit die vorgegebenen 10,5 Prozent erreicht werden. Darin enthalten ist ein neuer Kapitalerhaltungspuffer („Capital Conservation Buffer“) in Höhe von 2,5 Prozent.

In Phasen extremen, nach Einschätzung der Bankenaufsicht überzogenen Kreditwachstums kann zusätzlich ein weiterer antizyklischer Kapitalpuffer („Countercyclical Capital Buffer“) von maximal 2,5 Prozent angeordnet werden. In solchen Phasen soll bewusst durch die damit verbundene indirekte Erhöhung der Kreditkosten das übermäßige Kreditwachstum gedämpft werden. In dieser Zeit kann die erforderliche Eigenkapitalquote insgesamt sogar bis zu 13 Prozent betragen.

Eigenkapitalkosten

Mit der anspruchsvolleren Zusammensetzung des Gesamtkapitalkoeffizienten erhöhen sich die Eigenkapitalkosten der Bank auf doppelte Weise: Banken müssen zukünftig sowohl mehr als auch teureres Eigenkapital vorhalten.

Eigenkapitalaufbau

Den Finanzinstituten stehen grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Eigenkapital aufzubauen. Zum einen können sie Gewinne thesaurieren (einbehalten), anstatt sie auszuschütten. Möglich ist auch eine Kapitalerhöhung. Zum anderen lässt sich die Eigenkapitalquote erhöhen, indem nicht Eigenkapital auf-, sondern Risikoaktiva abgebaut werden: das sogenannte Deleveraging. Natürlich ist auch eine Kombination dieser Maßnahmen denkbar und ist in den meisten Fällen auch die wahrscheinliche Reaktion der Bank.

Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung

Für die Kreditvergabe wie für andere Bankgeschäfte auch gilt, dass Banken demnächst grundsätzlich 10,5 Prozent (bislang 8 Prozent) Eigenkapital vorhalten müssen, das heißt vereinfacht gesprochen, pro verliehenen (unbesicherten) 100.000 Euro müssen bei Unternehmenskrediten mit durchschnittlicher Bonität 10.500 Euro (statt bisher 8.000 Euro) Eigenkapital nachgewiesen werden können. Damit steigt die Kapitalanforderung der Bank unabhängig von der Ausfallwahrscheinlichkeit beziehungsweise dem Rating des Unternehmens um ungefähr ein Drittel.

Kostenbestandteile des Kredits

Die sogenannten Eigenkapitalkosten (vor allem für die Verzinsung des Eigenkapitals) machen aber nur einen Teil der gesamten Kreditkosten aus. Zur Basis der Kreditkosten gehören insbesondere die Refinanzierungskosten – also die Kosten, zu denen die Bank selbst Zahlungsmittel aufnehmen kann, zum Beispiel von Einlegern oder am Kapitalmarkt durch Anleihen, aber auch von der Europäischen Zentralbank (EZB). Dazu kommen die betrieblichen Kosten der Bank, zum Beispiel für Mitarbeiter, Zweigstellen oder EDV-Systeme. Zudem müssen die Banken die Risiken der Kreditvergabe (Risikokosten für erwartete Verluste: Abschreibungen und Wertberichtigungen) in ihrer Kalkulation berücksichtigen. In der Regel betragen diese Risikokosten zwischen 1 und 2 Prozent der Kreditsumme.

Auch unter Basel III hängen – wie die beiden Abbildungen zeigen – die Gesamtkosten für einen Kredit vom jeweiligen Rating des Unternehmens ab. Allerdings wirkt sich die gut 30-prozentige Steigerung der Eigenkapitalkosten nur zu einem Teil auf die gesamten Kreditkosten aus, da die Eigenkapitalkosten nur einen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Kreditinstitute decken ihre Kosten über die Zinsen und gegebenenfalls andere Entgelte, die sie dem Unternehmen in Rechnung stellen. Wie andere Unternehmen auch können Banken die höheren Kosten aber nicht einfach in höhere Preise übersetzen. Der Preis, den der Unternehmenskunde für den Kredit zahlt, bildet sich am Markt, auf dem die Banken sich miteinander im Wettbewerb befinden.

Je besser das Unternehmensrating, desto geringer die Risiken und damit die Kosten für die Bank. Das bedeutet aber nicht, dass die Bank nur noch Interesse an Unternehmen mit guten Bonitäten hat. Denn letztlich kann die Bank nur dank einer auskömmlichen Marge Geld verdienen. Ob diese Marge (die Differenz zwischen Kreditkosten und Kreditzinsen) im bonitätsschwachen oder bonitätsstarken Bereich attraktiver ist, hängt vom Einzelfall und von der Entwicklung des Marktes ab. Auch Kredite an bonitätsmäßig schwächere Kunden können für die Bank attraktiv sein.

Wie bislang auch kann die Bank ihre Eigenkapital- und Verlustkosten deutlich senken, indem sie von ihren Kunden Sicherheiten verlangt. Generell gilt, dass der besicherte Teil eines Kredits mit weniger oder gar nicht mit Eigenkapital unterlegt zu werden braucht.

Ò Tipp: Insgesamt wird die neue Regulierung dazu führen, dass bei Krediten in Zukunft noch genauer hingesehen wird. Die Bepreisung richtet sich zukünftig noch stärker nach dem Aufwand und dem Risiko, die mit der Kreditvergabe verbunden sind. Die Hausbank wird daher von ihren Kunden noch mehr Transparenz und Gegenleistung (vor allem Sicherheiten oder Nebenabreden) erwarten und noch stärker als zuvor die Konditionen an der Bonität ausrichten.

Ò Tipp: Im Einzelfall können sich auch die sogenannten Covenants, die Nebenabsprachen zum Kreditvertrag, verschärfen.

Ò Tipp: Kreditlinien könnten künftig stärker an den tatsächlichen Bedarf des Kunden angepasst oder die Entgelte für nicht gezogene Kreditlinien erhöht werden.

Handlungsoptionen der Unternehmenskunden

Die Kreditvergabe ist ein Geschäft zwischen dem Kreditinstitut und Ihrem Unternehmen und beruht auf Gegenseitigkeit. Der Kreditvertrag mit seinen verschiedenen Komponenten wird von beiden Parteien gestaltet. Als Unternehmer haben Sie auch in Zukunft die Möglichkeit, die Kreditvergabe an Ihrem Bedarf auszurichten und die Konditionen in Ihrem Sinne zu beeinflussen (siehe hierzu die Ausgabe von fokus:unternehmen zum Thema „Kreditvertrag“).

Professionalisierung

Mit zunehmender Regulierung des Bankgeschäfts wird auch das Kreditgeschäft mit den Firmenkunden immer aufwendiger, sowohl für die Bank als auch für das Unternehmen. Die Einführung des Ratings bedeutete für viele Unternehmen eine Herausforderung und eine Umstellung. Sie führte aber bei den Unternehmen auch zu einer Professionalisierung der Finanzierung. Dieser Trend dürfte sich mit Basel III ebenfalls verstärken.

Rating

Mit dem Rating versucht die Bank, die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kunden innerhalb des nächsten Jahres möglichst genau zu bestimmen. Das Rating, das heißt die Bonität des Kunden, ist aber nicht allein ausschlaggebend für die Kreditentscheidung der Bank. Maßgeblich sind insbesondere auch die Sicherheiten des Kunden, die Geschäftspolitik der Bank und die Kredithöhe. Das Rating spielt aber eine sehr wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Je besser das Rating (das heißt je geringer die Ausfallwahrscheinlichkeit) Ihres Unternehmens, desto vorteilhafter sind für Sie die Kreditkonditionen.

Ò Tipp: Der Zusammenhang zwischen Rating und Kreditkonditionen wird sich unter Basel III noch verstärken. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, dass Sie sich ausführlich mit dem Rating-Prozess auseinandersetzen.

Ein Rating setzt sich grundsätzlich aus „harten“ (quantitativen) und „weichen“ (qualitativen) Faktoren zusammen. Die harten Faktoren erlauben eine Aussage über die aktuelle Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens, während die weichen Faktoren sich insbesondere auf die Qualität des Managements und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit beziehen (siehe hierzu die Ausgabe von fokus:unternehmen zum Thema „Rating“).

Die Transparenzanforderungen seitens Ihrer Hausbank sind nicht als Einbahnstraße zu verstehen. Auch Sie als Unternehmer können und sollten Transparenz einfordern. Das heißt, dass Sie sich bei Ihrem Bankbetreuer darüber informieren, welche Faktoren für die Einschätzung Ihres Unternehmens von Bedeutung sind und welchen Einfluss diese Faktoren auf Ihr unternehmensspezifisches Rating- Ergebnis haben können.

Ò Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater über mögliche Schwächen Ihres Unternehmens und fragen Sie nach Verbesserungsvorschlägen für Ihr Rating.

Ò Tipp: Nutzen Sie die Informationsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer IHK oder Handwerkskammer zum Beispiel zur Optimierung Ihrer Finanzplanung beziehungsweise zur Vorbereitung auf das Bankgespräch.

Eigenkapitalquote

In den letzten zehn Jahren ist die durchschnittliche Eigenkapitalquote der Unternehmen in Deutschland deutlich (von 19 Prozent auf knapp 26 Prozent) gestiegen. Eine hohe Eigenkapitalquote trägt wesentlich dazu bei, dass Ihr Unternehmen – insbesondere in Krisenzeiten – besser gegen ausbleibende Gewinne oder gar gegen Verluste geschützt ist. Aus Sicht der Bank stellt das Eigenkapital des Kreditnehmers eine Absicherung gegen Kreditausfälle dar. Daher ist die Eigenkapitalquote auch ein wichtiger Faktor in jeder Rating-Berechnung.

Ò Tipp: Mit einer höheren Eigenkapitalquote wird Ihr Unternehmen nicht nur unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Krediten wird zugleich günstiger.

Sicherheiten

Sicherheiten stellen für die Bank Garantien dar für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann. Sie reduzieren Verluste bei einem möglichen Ausfall des Kunden. Als Unternehmer können Sie verschiedene Arten von Sicherheiten anbieten. Grundsätzlich wird zwischen Personalsicherheiten und Sachsicherheiten unterschieden. Bedeutendste Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Hier übernimmt ein Bürge eine Haftung für Forderungen des Hauptschuldners, sollte dieser ausfallen. Den zweiten großen Bereich stellen die Sachsicherheiten dar. Am wichtigsten ist hier das Grundpfandrecht, das heißt, der Bank wird ein Pfandrecht an einem Grundstück eingeräumt.

Je werthaltiger die Sicherheiten, die Sie der Bank anbieten, desto geringer sind die Eigenkapitalkosten der Bank und folglich die Kosten, die sie Ihnen für die Kreditaufnahme in Rechnung stellt. Vielfach sind Sicherheiten die Voraussetzung, um überhaupt einen Kredit von der Bank zu bekommen. Dieser Zusammenhang wird mit den Regelungen von Basel III eher noch verstärkt.

Ò Tipp: Prüfen Sie, was Sie als Sicherheiten zur Verfügung stellen können und vor allem wollen. Zusätzliche Sicherheiten können in den Kreditverhandlungen helfen, bessere Konditionen zu erhalten.

Ò Tipp: Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, wenn Sie bei fehlenden Sicherheiten Ihren Kreditantrag mit der Bürgschaft einer Bürgschaftsbank kombinieren.

Ò Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig, welche Sicherheiten Sie der Hausbank zur Verfügung gestellt haben, und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Bankberater dahingehend, wann und in welchem Umfang Sicherheiten (bei Tilgung des Darlehens) wieder freigegeben werden können.

Liquiditätsmanagement

Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren ihr Betriebsmittel- und Liquiditätsmanagement verbessert. Das Liquiditätspolster Ihres Unternehmens können Sie mit unterschiedlichen Maßnahmen erhöhen: Dazu zählen zum Beispiel ein strafferes Mahnwesen gegenüber Ihren Lieferanten, die Verkürzung von Zahlungszielen oder auch die Reduktion der eigenen Lagerhaltung.

Zu diesem Zweck kann es auch hilfreich sein, die Dienstleistungen einer Factoring-Gesellschaft in Anspruch zu nehmen: Beim Factoring verkauft das Unternehmen Forderungen gegenüber Geschäftspartnern an eine Factoring-Gesellschaft und erhält von dieser, gegen eine Gebühr, die ausstehenden Rechnungsbeträge sofort. Die Factoring-Gesellschaft übernimmt dafür ihrerseits das Ausfallrisiko und – auf Wunsch – auch das Mahnwesen.

Mit der selbst vorgehaltenen Liquidität lassen sich auch kurzfristig Forderungen ausgleichen, ohne dafür den Kontokorrentkredit in Anspruch zu nehmen.

Ò Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Gestaltung der Kontokorrentlinie und reduzieren Sie gegebenenfalls nicht gezogene Linien.

Ò Tipp: Kontokorrentkredite sind die teuerste Form der Finanzierung und sollten deshalb nur im Ausnahmefall genutzt werden. Eine dauerhafte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites ist als Zeichen des zusätzlichen Finanzierungsbedarfes zu sehen. Sprechen Sie in diesem Fall rechtzeitig mit Ihrem Bankberater über eine kostengünstigere Umschuldung.

Leasing

Eine weitere Ergänzung oder Alternative zur Kreditaufnahme ist das häufig genutzte Leasing. Dabei erwirbt der Unternehmer (Leasing-Nehmer) von der Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) für eine befristete Zeit Nutzungsrechte an einem Objekt, zum Beispiel einem Fahrzeug oder einer Produktionsmaschine. Die zu Beginn fest vereinbarten Leasing-Raten ermöglichen dem Unternehmen eine sichere Kalkulation.

Finanzkommunikation

Mit der Auszahlung des Kredites geht die Bank ein wirtschaftliches Risiko ein. Deshalb erwartet sie vom Kreditnehmer, dass er seine wirtschaftliche Situation offenlegt.

Ò Tipp: Je leichter die Bank das wirtschaftliche Risiko der Kreditvergabe, also die Bonität und die Sicherheiten des Kreditnehmers, beurteilen kann, desto einfacher ist die Kreditentscheidung. Für die Bank sind dabei sowohl Vergangenheitsdaten als auch Perspektiven und Planungen des Unternehmens relevant.

Die intensive Finanzkommunikation zwischen Unternehmen und Bank hat im Zuge der Einführung von Basel II deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie ist für viele Unternehmer selbstverständlich geworden, andere Kunden können sich auf diesem Gebiet noch verbessern. Mit der neuen Regulierung erhält die enge und stabile Beziehung Ihres Unternehmens zur Hausbank noch mehr Gewicht. Diese Beziehung verlangt von Ihnen als Kreditnehmer, dass Sie der Bank regelmäßig die eigenen Unternehmensdaten und wichtigsten Entwicklungen in möglichst transparenter und übersichtlicher Form mitteilen und dabei auch „schlechte“ Nachrichten nicht verbergen. Umgekehrt können Sie erwarten, dass die Bank Ihnen plausibel begründet, wie Ihr Rating-Ergebnis zustande kommt, und Ihnen bei der Wahl der richtigen Finanzierung behilflich ist.

Ò Tipp: Sie sollten Gespräche mit Ihrem Kundenberater immer nutzen, um die Bank von der Qualität Ihres Managements und Ihrer Unternehmensstrategie zu überzeugen. Die Bank sollte in die Lage versetzt werden, alle relevanten Abläufe in Ihrem Unternehmen nachvollziehen zu können.

Entscheidend ist das nach und nach aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Bank, das auch in Zeiten der ratinggebundenen, scheinbar rein computergesteuerten Kreditvergabe von hoher Relevanz ist.

V.       Leverage Ratio

Darstellung der Regulierung

Mit Basel III wird eine neue Verschuldungsobergrenze für die Banken eingeführt, die sogenannte Leverage Ratio. Im Unterschied zur risikosensitiven Eigenkapitalvorgabe, die mit Basel II verankert wurde und fortbesteht, unterscheidet die Leverage Ratio nicht mehr nach risikoarmem und risikoreichem Geschäft. Die nominelle Summe aller Aktiva einer Bank einschließlich aller außerbilanziellen Positionen darf zukünftig das 33-fache des Eigenkapitals nicht übersteigen. Wenn eine Bank diese Quote zu unterschreiten droht und sie nach Wegen sucht, sie zu erhöhen, könnten sich die Vorgaben nachteilig für volumenstarkes, zugleich aber risikoarmes (und daher meist auch margenarmes) Geschäft auswirken.

Diese Verschuldungsobergrenze wird zunächst nur als Beobachtungskennziffer in die Bankenaufsicht eingeführt, bevor sie möglicherweise ab 2018 verpflichtend gilt. Denkbar wäre auch, dass sie dauerhaft ein Beobachtungskriterium bleibt, das der Aufsicht als Frühwarninstrument dient und nur in Einzelfällen ein Gegensteuern erforderlich macht.

Auswirkung auf die Unternehmensfinanzierung

Zum eher risikoarmen Geschäft in der Unternehmensfinanzierung zählt insbesondere die kurzfristige Handels- und die mittel- bis langfristige staatlich gedeckte Exportfinanzierung. Ein klassischer unbesicherter Kredit an ein mittelständisches Unternehmen mit einem für diese Klasse üblichen Non-Investment-Grade-Rating gilt dagegen nicht als risikoarm. Betroffen von einer Kreditobergrenze sind bei der „normalen“ Kreditvergabe eher Finanzierungen von als sehr gut eingestuften Unternehmenskunden und von ebenfalls in der Regel als risikoarm eingeschätzten Kommunalfinanzierungen.

Da die Leverage Ratio nicht zwischen risikoarmem und risikoreichem Geschäft unterscheidet, würden sowohl Akkreditive und Garantien (klassische Instrumente der Handelsfinanzierung) als auch staatlich gedeckte Exportkredite zu 100 Prozent in die Berechnung der Quote eingehen. Damit ginge der Vorteil der staatlichen Deckung, die den Kredit für die Bank bis auf einen Selbstbehalt weitgehend risikofrei stellt, ebenso verloren wie die Vorzüge von Akkreditiven und Garantien. Diese außerbilanziellen Geschäfte werden bisher regulatorisch mit einem Konversionsfaktor von 20 Prozent oder 50 Prozent in quasi bilanzielle Geschäfte umgerechnet. Mit der Leverage Ratio würde für sie ein Faktor von 100 Prozent gelten.

Ob und inwieweit sich infolge dieser Regelung die Konditionen in diesem Bereich der Unternehmensfinanzierung verschärfen werden, hängt aber von der individuellen Geschäftspolitik eines jeden Instituts sowie von anderen Faktoren, wie zum Beispiel dem Wettbewerbsumfeld, ab und ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die Auswirkungen der Leverage Ratio auf die Handels- und staatlich gedeckte Exportfinanzierung sowie auf die Vergabe von Krediten an kleine und mittelständische Unternehmen insgesamt in den nächsten Jahren zu untersuchen, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft, ob die Leverage Ratio eine verbindliche Größe wird oder eine Beobachtungskennziffer bleibt.

VI.     Glossar

Akkreditiv

Vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden (Importeur) gegen Übergabe bestimmter Dokumente innerhalb einer festgelegten Zeitspanne die Zahlung des Kaufpreises an den Exporteur zu leisten. Dies kann noch während des Transports der Ware geschehen und verschafft dem Exporteur Liquidität. Der Importeur erhält durch die Vorlage akkreditivgemäßer Transportdokumente eine gewisse Liefersicherheit.

Anleihen

Anleihen (Fremdkapital) sind in der Regel festverzinsliche Wertpapiere. Unternehmensanleihen (Anleihen, die ein Unternehmen ausgibt) haben in der Regel eine feste Laufzeit von mehreren Jahren.

Bankenabgabe

Auf Grundlage des Restrukturierungsgesetzes vom 9. Dezember 2010 sind Banken verpflichtet, einen Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds zu leisten. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Geschäftsvolumen, Größe und Vernetzung des einzelnen Instituts. Der Fonds dient der Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen.

Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht stellt die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors einer Volkswirtschaft sicher. Dieser umfasst Bankgeschäfte und sonstige Finanzdienstleistungen. In Deutschland ist die Bundesbank gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Bankenaufsicht zuständig. Auf europäischer Ebene übt diese Funktion seit 2011 die European Banking Authority (EBA) mit Sitz in London aus.

Basel II

Als Basel II wird ein international im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vereinbartes Regelwerk zur Bemessung der für Banken erforderlichen Eigenkapitalausstattung bezeichnet. Basel II ist im Juni 2004 verabredet und über eine europäische Richtlinie und ein deutsches Gesetz umgesetzt worden. Diese neuen Regeln gelten in Deutschland seit Anfang 2008. Basel II ist stärker risikoorientiert als der Eigenkapitalstandard Basel I aus dem Jahre 1988 und setzt Anreize, die bankinternen Verfahren der Risikomessung und des Risikomanagements zu verfeinern.

Basel III

Basel III bezeichnet das im Dezember 2010 vom Baseler Ausschuss vorgelegte Regelwerk mit verschärften Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken. Die Europäische Kommission hat im Juli 2011 Entwürfe für eine Richtlinie und eine Verordnung vorgelegt, um das Regelwerk

in europäisches Recht umzusetzen. Nach Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens sollen die Regeln ab 2013 in der EU und damit auch in Deutschland gelten.

Baseler Ausschuss

Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht; 1974 von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der damals zehn führenden Industrienationen (G10) gegründet, heute gehören dem Ausschuss 27 Staaten an; Sitz in Basel.

Betriebsmittel

Finanzierungsmittel, die das Unternehmen für die laufende Betriebstätigkeit benötigt – zum Beispiel zur Zahlung von Gehältern, Rohstoffen oder Energie.

Bonität

Fähigkeit eines Schuldners, der einen Kredit aufnehmen möchte, die eingegangenen Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen.

Bürgschaft

Übernahme einer subsidiären (also nachrangigen) Haftung für Forderungen des Hauptschuldners durch einen Bürgen.

Capital Requirements Directive IV – CRD IV

Unter dem Stichwort „CRD IV“ versteht man die Umsetzung der Beschlüsse des Baseler Ausschusses (Basel III) in europäisches Recht. Zu diesem Zweck legte die Europäische Kommission am 20. Juli 2011 Entwürfe für eine Richtlinie (Directive) und eine Verordnung (Regulation) vor. Nach Abschluss des Beratungsprozesses auf EU-Ebene werden beide Rechtstexte voraussichtlich 2012 verabschiedet.

Covenants

Nebenabreden zum Kreditvertrag; unterschieden werden positive (Handlungsauflagen für den Kreditnehmer) und negative (Handlungsverbote); daneben treten die Financial Covenants.

Deleveraging

Reduktion des Verschuldungsgrades, häufig durch Abbau von Risikoaktiva.

EBA

European Banking Authority, siehe Bankenaufsicht.

Eigenkapital

Das von den Eigentümern in das Unternehmen eingelegte Kapital; dient bei Banken vor allem der Geschäftsbegrenzung und der Übernahme unerwarteter Verluste.

Ergänzungskapital

Eigenkapital, das eine geringere Haftungsqualität aufweist als das Kernkapital.

Erwartete Verluste

Kreditausfälle, die die Bank aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners bereits im Vorfeld relativ verlässlich kalkulieren kann.

EU-Richtlinie

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union.

Exportfinanzierung

Zu den Instrumenten der Exportfinanzierung werden hier Instrumente für Transaktionen mit mittel- bis langfristigen Laufzeiten (über zwei Jahre) zur Finanzierung des Exports von Waren und Dienstleistungen wie Exportkredite gezählt. In Deutschland stehen als Instrument der staatlichen Deckung die sogenannten Exportkreditgarantien (sogenannte Hermes-Deckungen) als „Versicherungen“ für Exportkredite, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abgesichert wird, zur Verfügung.

Finanzkommunikation

Regelmäßige offene Kommunikation zwischen Bank und Kunde, die zu Transparenz und Vertrauensbildung beiträgt. Der Unternehmenskunde sollte seine Bank über die aktuellen, für die Bank wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und kann umgekehrt klare und zeitnahe Rückmeldungen erwarten.

Fremdfinanzierung

Zufluss von Zahlungsmitteln durch Unternehmensfremde, also zum Beispiel durch Kredite.

Fremdkapital

Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen zeitlich befristet überlassen werden, zum Beispiel Kredite. Der Kreditgeber erhält eine erfolgsunabhängige Verzinsung. Fremdkapital und Eigenkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital.

Fristenkongruenz

Übereinstimmung von Laufzeiten auf der Aktiv- und der Passivseite einer Bilanz; bei der Bank von Einlagen und Ausleihungen; im Unternehmen von Investitionen und deren Finanzierung.

Fristentransformation

Durch Fristentransformation werden die in der Regel kurzfristigen Laufzeitinteressen der Gläubiger (Anleger/Sparer) mit den in der Regel längerfristigen Laufzeitinteressen der Schuldner (hier: Unternehmen) in Einklang gebracht.

G20

Gruppe der 19 wichtigsten Wirtschaftsnationen plus EU. Neben den ehemals sieben größten Staaten (G7) gehören insbesondere die fünf sogenannten BRICS-Länder dazu: Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. Die Staats- und Regierungschefs treffen sich in diesem Kreis in der Regel ein Mal im Jahr.

Handelsfinanzierung

Zu den Instrumenten der Handelsfinanzierung werden hier Instrumente für Transaktionen mit kurzfristigen Laufzeiten (über zwei Jahre) zur Finanzierung des grenzüberschreitenden Handels von Waren und Dienstleistungen wie Akkreditive und Garantien gezählt.

Interbankenmarkt

Handel insbesondere von Geld und Wertpapieren zwischen den Banken (ohne Zentralbanken).

Kapitalerhöhung

Maßnahmen eines Unternehmens zur Erhöhung des Eigenkapitals, hier insbesondere auch durch die Emission von Aktien.

Kernkapital

Besonders hochwertiger Teil des Eigenkapitals einer Bank. Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt, welche in der Bilanz vorhandenen Mittel als Kernkapital gelten. Hierzu zählen – je nach Rechtsform des Instituts – insbesondere Geschäfts-, Grund- und Stammkapital sowie Rücklagen und einbehaltene Gewinne.

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen; in der Definition der Europäischen Kommission Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 43 Mio. Euro Jahresumsatz; in der in Deutschland gebräuchlichen Definition des IfM Bonn Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Kreditlinie

Die Bank vereinbart mit dem Kunden einen Höchstbetrag, den sie als Kredit auf dem Konto zur Verfügung stellt. Der Kunde kann diesen Rahmen ausschöpfen, er muss es aber nicht. Für nicht in Anspruch genommene Zusagen kann die Bank Bereitstellungszinsen berechnen.

Laufzeit

Vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die ein Geschäft, zum Beispiel ein Kredit oder eine Anleihe, getätigt wird.

Leverage Ratio

Maximale Verschuldungsquote für Kreditinstitute.

Liquidität

Frei verfügbare Zahlungsmittel.

Liquidity Coverage Ratio (LCR)

Vorgabe von Basel III, um sicherzustellen, dass Kreditinstitute ausreichend Liquidität vorhalten, um auch in extremen Stresssituationen zumindest für die nächsten 30 Tage sicher zahlungsfähig zu bleiben.

Net Stable Funding Ratio (NSFR)

Vorgabe von Basel III, um sicherzustellen, dass Kreditinstitute illiquide Aktiva mindestens für die nächsten zwölf Monate ausreichend mit stabilen Finanzierungsquellen refinanzieren.

Rating

Einschätzung der Bonität eines Schuldners, in der Regel ausgedrückt durch eine standardisierte Rating-Note. Ziel ist die möglichst genaue Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers binnen Jahresfrist. Ratings werden sowohl bankintern im Zuge eines Kreditvergabeprozesses als auch – zum Beispiel bei börsennotierten Unternehmen oder bezogen auf einzelne Anleihen – durch Rating-Agenturen ermittelt.

Refinanzierungskosten

Kosten der Bank, um sich für eigene Geschäfte, insbesondere für Kredite an Kunden, selber mit den erforderlichen Zahlungsmitteln einzudecken.

Risikoaktiva

Alle risikobehafteten Bankgeschäfte, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen (zum Beispiel Unternehmenskredite).

Sicherheiten

Rechte, die der Bank vom Kreditnehmer eingeräumt werden, um ihr bei eventuellen Ausfällen die Möglichkeit zu geben, leichter ihre Forderungen beizutreiben. Kreditsicherheiten werden unterschieden in Personensicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft) und Sachsicherheiten (zum Beispiel Grundschuld). Sicherheiten reduzieren grundsätzlich die erwarteten Verluste, die eine Bank bei einem Ausfall hinnehmen muss.

Solvency II

Richtlinie der Europäischen Kommission zur Reform des Versicherungsaufsichtsrechts (noch nicht in Kraft). Enthält insbesondere Vorgaben für die Eigenkapitalausstattung der Versicherungen in Europa.

Verschuldungsobergrenze

Siehe Leverage Ratio.

fokus:unternehmen

 fokus:unternehmen ist eine Publikation des Bankenverbandes in Kooperation mit dem Verband Die Familienunternehmer, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken mit dem Ziel, das Finanzwissen kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern.

Bisher in dieser Reihe erschienen:

  • Vorbereitung auf das Bankgespräch
  • Kreditverträge
  • Rating
  • Gründungsfinanzierung
  • Öffentliche Förderung

Als Beirat haben Experten die Arbeit an dieser Publikation mit Ideen und Anregungen unterstützt. Hierfür danken wir herzlich:

Ute Aschenbrenner

Abteilung Wirtschafts- und Umweltpolitik Zentralverband des Deutschen Handwerks

Alexandra Böhne

Leiterin des Referats Geld und Währung, Unternehmensfinanzierung, Statistikpolitik Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Stephan Jansen

Geschäftsführer

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

Albrecht von der Hagen

Geschäftsführer

Die Familienunternehmer