Ausbildungsplatz zum/zur Steuerfachangestellte/n

Die Steuerkanzlei Michael Semrad (Steuer Semrad) bildet seit Bestehen, also seit nunmehr 18 Jahren, Auszubildende gewissenhaft aus und hat ihren Sitz in Berlin Tempelhof verkehrstechnisch gut und zentral.

Wir suchen zum 1. August 2019 eine(n) Auszubildende(n) zur/m Steuerfachangestellte(n)

Unsere Erwartungen an Sie:

– Deutsch sollte keine Fremdsprache für Sie sein und mit und für Zahlen sollten Sie sich begeistern können und eine Beziehung haben

– Sie sollten Teamfähig sein, mit Stresssituationen umgehen können

– Eigenverantwortlich und gewissenhaft und konzentriert arbeiten können

Und das sind unsere Versprechen an Sie:

– engagierte Ausbildung, d.h. nicht nur Hilfsarbeiten und Kaffee kochen – Eigenverantwortliches Arbeiten – nettes und kollegiales Team – moderne, helle Büroräume

Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich nach der Ausbildung eine Übernahme vereinbaren.

Jetzt fehlt nur noch eines: Ihre Bewerbung. Zögern Sie nicht, denn wir warten.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail. bewerbung@semrad.de

Hinweis zum Datenschutz:
Wenn Sie uns Ihre Bewerbungen zukommen lassen, speichern wir Ihre Daten personenbezogenen Daten wie Bewerbungsunterlagen, Anschrift, Lebenslauf, Zeugnisse, Angaben zum beruflichen Werdegang , Führungszeugnis. Aufgrund von § 26 Abs. 1 BDSG ist uns dies gestattet, da es der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses dient. Sofern Sie keine Angaben zu Art. 9 DSGVO-Daten gemacht haben (z.B. bestehende Behinderung), speichern wir diese auch nicht.
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Lediglich im Rahmen der IT-Wartung und der Datenträgervernichtung ist es möglich, dass Dritte eine Kenntnisnahmemöglichkeit haben. Mit diesen Auftragsverarbeitern haben wir einen Vertrag geschlossen, so dass Ihre Daten nicht durch diese weitergeben werden dürfen.
Wir speichern Ihre Daten wie folgt: 3 Jahre nach Ende des Jahres der Nichteinstellung, sonst Übernahme in die Personalakte. Diese Löschfrist ergibt sich aus § 15 Abs. 4 AGG, 2 Monate. Bei Bewerbungen beginnt diese Frist mit Ablauf des Tages, an dem der Bewerber die Absage erhalten hat. Um eventuellen Verjährungsunterbrechungen vorzubeugen, haben wir diese Frist auf 3 Jahre ab Ende des Jahres der Nichteinstellung erhöht. Wir dürfen die Daten daher so lange speichern, bis wir sicher sein können, dass alle eventuellen Ansprüche verjährt sind. Dieses kann durch Unterbrechungen der Verjährungszeit möglich sein, der letztmögliche Zeitpunkt ist gem. § 195 BGB der von uns gewählte Zeitpunkt. Wir prüfen vor endgültiger Löschung Ihrer Daten nochmals, ob eine Speicherung noch notwendig bzw. erlaubt ist.