Abgabenordnung – Betriebsprüfung

Aktueller Hinweis

 Abgabenordnung – Betriebsprüfung

Gemäss Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 30.06.2005 (1 K 141/01) handelt es sich bei einem gemischt genutzten Bankkonto, d.h. es werden sowohl private als auch geschäftliche/betriebliche Geschäftsvorfälle abgewickelt, um eine betriebliches Bankkonto. Die Folge ist, dass die Kontoauszüge und dazugehörigen Belege der Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO unterliegen, sowie es kann anlässlich einer Betriebsprüfung von der Finanzverwaltung zur Vorlage verlangt werden.